Gebrauchtspiele? Ohr abschneiden!?

8. Februar 2012

Raffgier? Ach, was! Es ist doch total nachvollziehbar, wenn der Schöpfer eines Kunstwerkes nicht nur Geld durch den Verkauf dieses einnehmen möchte, sondern auch dann, wenn Käufer es wieder verscherbeln. Oder?

Stellt euch vor, ihr seid Vincent van Gogh. Statt euch das Ohr abzuschneiden, verkauft ihr erfolgreich eure Malereien. Eines Tages kommt ein wohlhabender Holländer in euer Atelier. Er sieht ein von euch erschaffenes Selbstbildnis. Das Motiv „Nackt auf dem Sofa“ gefällt ihm ausgesprochen gut. Prompt bietet er euch ein stolzes Sümmchen an, der Verkauf ist perfekt. Ihr freut euch des Lebens: Mit dem schnöden Mammon zahlt ihr eure Miete und die hübsche Sekretärin. Ein 65 Zoll-HDTV ist auch noch drin.

Die Wochen ziehen ins Land. Ihr schaut mehr Fußball, statt kreativ zu sein. Egal. Wobei: Das Geld wird langsam knapp. Glücklichen Umständen ist es zu verdanken, dass ihr in einem Fachmagazin erfahrt, der Holländer habe „Nackt auf dem Sofa“ an einen Russen verkauft. Fantastisch! Ihr ruft beim neuen „Besitzer“ an und verlangt von ihm einige Euro. Der Grund ist ja klar: Ihr seid der Urheber und möchtet gefälligst von dem Weiterverkauf partizipieren.

VIncent mit einem Ohr. Tja, er wurde in diesem Fall als Aufhänger missbraucht. (Foto: Wikipedia)

VIncent mit einem Ohr. Tja, er wurde in diesem Fall als Aufhänger missbraucht. (Foto: Wikipedia)

Abgesehen von einigen historischen Ungereimtheiten stimmt etwas nicht, oder? Ihr seid zwar der Produzent und habt dies Ware bereits verkauft, erwartet aber trotzdem noch etwas Cash vom Weiterverkauf – obwohl ihr an diesem gar nicht mehr beteiligt seid. Ich habe lange überlegt, mir fielen wirklich keine Fälle ein, in denen Hersteller Vorteile aus dem Gebrauchtwarenhandel ziehen – jedenfalls nicht direkt und beabsichtigt. Sicher, wer einen gebrauchte Wagen erwirbt und Ersatzteile benötigt, greift oftmals auf die originalen Bauteile zurück – das ist eine prima Sache für den Autobauer. Aber sonst scheint es wohl nur einen Industriezweigzu geben, der nicht nur durch das direkte Veräußern eines Produktes Geld verdienen will, sondern auch durch den Weiterverkauf- die Spielebranche.

Die Frage, die ich mir stelle: Ist das überhaupt legitim? Wenn jemand ein Produkt verkauft, wechseln normalerweise auch die Besitz- bzw. Eigentumsansprüche vom Hersteller zum Käufer. Durch AGBs und dergleichen können Klauseln als Knebel für die Kunden erzwungen werden. Wie wäre es, wenn euch ein Publisher zum Beispiel im Vorfeld einen Weiterverkauf verbietet? Er behält das Eigentumsrecht und gewährt euch ausschließlich die private Verwendung. Ich mache mir Sorgen darüber, dass ich früher oder später etwas kaufe, was ich nicht wirklich besitze. Denn ich darf es ja nicht verkaufen. Das sagt mir auch mein Menschenverstand: Was nicht mir gehört, soll ich nicht verscherbeln. Abgesehen von einer unbegrenzten Nutzungsdauer – wo wäre da der Unterschied zum Verleih? Und ist das bei Steam nicht jetzt schon der Fall?

Medimops: Der Shop gehört zur Momox GmbH und gehört zu den größten Gebrauchtwaren-Händlern Deutschlands. (Foto: Medimops.de)

Medimops: Der Shop gehört zur Momox GmbH und gehört zu den größten Gebrauchtwaren-Händlern Deutschlands. (Foto: Medimops.de)

Ich verstehe den Ansatz. Egal ob Van Gogh oder Electronic Arts – beide wären gewiss gleichermaßen daran interessiert, langfristig von EINEM Produkt zu profitieren. Im Gegensatz zu damals gibt es heutzutage bereits sichtlich funktionierende Methoden wie DLCs, AddOns, Online-Pässe und digital vertriebene Software, die an einen Käufer gebunden sind und einen Weiterverkauf unmöglich machen. Was würde also geschehen, wenn der Verkauf von Gebrauchtwaren – egal ob durch Geschäftsbedingungen oder durch neue Technologien – nicht mehr möglich ist? Denkbar, dass weit weniger Menschen über aktuelle Spiele reden und sie Freunden empfehlen würden. Hierzu gibt’s wahrscheinlich gar keine Statistiken, inwieweit Waren von Gamestop, Ebay, Amazon Marketplace und so weiter dazu anregen, neue Produkte zu kaufen -zum Beispiel Nachfolger eines Spiels. Auch kann ich mir gut vorstellen, dass der Absatz von neuen Spielen nicht gravierend ansteigt, denn: Diejenigen, die zu einem Second-Hand-Artikel greifen, waren wohl nicht gewillt, den vollen Preis zu bezahlen. Folglich wären diese eher bereit, auf eine offizielle Preissenkung zu warten. Oder? Außerdem würde sich nicht die Wertschätzung für ein Produkt ändern – wieso auch? Dass der Handel mit benutzten Spielen Arbeitsplätze schafft und sichert sowie ein Bestandteil der Volkswirtschaft ist, muss ich ja auch nicht noch erwähnen, oder? Vielleicht gehen dafür andere Stellen, zum Beispiel bei Entwicklern, verloren. Nur das ist wiederum die Schuld der Spieleindustrie, nicht ausreichend auf sich ändernde Bedingungen am Markt zu reagieren. EA oder Activision Blizzard sind durchaus in der Lage bzw. müssen motiviert sein,  neue Geschäftsfelder zu erschließen. Und das tun sie ja, um auch langfristig bestehen zu bleiben.

Die Entwickler von Volition („Saint’s Row“-Reihe) denken eher konservativ und engstirnig. Sie würden es begrüßen, wenn in Zukunft niemand mehr Spiele gebraucht kaufen könnte. Schließlich zerstöre dies auf Dauer die gesamte Branche – wie das Raubkopieren. Die Äußerung eines Mitarbeiters basierte auf dem Gerücht, die nächste Xbox könnte das Abspielen von Gebrauchtspielen unterbinden.

Gamestop verkauft zwar auch Neuware, dürfte allerdings vielen Spieleherstellern ein Dorn im Auge sein. (Foto: Gamestop.de)

Gamestop verkauft zwar auch Neuware, dürfte allerdings vielen Spieleherstellern ein Dorn im Auge sein. (Foto: Gamestop.de)

Meine Meinung? Gebrauchtspielehandel ist großartig und exorbitant wichtig, wenn man aus dem eigenen Mikrokosmos hinaus blickt. Er führt junge Leute an ein facettenreiches Medium heran – und aus Schülern ohne Kohle werden (mit etwas Glück) irgendwann auch Kunden, die Spiele neu erwerben. Über „alte“ Spiele wird gesprochen – in Blogs, im Freundeskreis und wo auch immer. Sie rufen berühmte Franchises ins Gedächtnis, regen womöglich zum Kauf eines Sequels an oder verbinden sie mit dem Namen eines Herstellers. Das ist unbezahlte Markenpflege für Ubisoft, EA und Co. – quasi eine Gegenleistung dafür, dass  sie nichts vom direkten Weiterverkauf haben. Und ganz wichtig: Software aus zweiter Hand gehört zum Hobby, zur Leidenschaft dazu. Die Sammlung komplettieren, eine alte Rarität stolz in den Schrank stellen – sowas sollte doch auch noch in Zukunft möglich sein, oder? Nicht zu vergessen: Wir alle haben wohl in unserer Vergangenheit Spiele mit Freunden getauscht – das jetzt nicht einmal bezogen auf Raubkopien.  Damit ist bald auch Schluss?

Entwickler sollten verstärkt darauf setzen, Mehrwerte für uns Spieler zu schaffen, nicht uns zu beschränken und uns mit DRM-Maßnahmen zu drangsalieren.  Spiele dürfen nicht zu einer Wegwerfware mutieren. Die digitale Zerstreuung ist Teil der Popkultur mit ihrer Offenheit und der unglaublichen Kreativität. Nur die theoretischen Ansätze und Gerüchte rund um die Zukunft des Spielekaufs tendieren in eine entgegengesetzte Richtung. Kein gutes Zeichen.

Davon abgesehen: Es ist völlig unvorhersehbar, welche Auswirkungen das Verbot von gebrauchten Spielen haben könnte. Vielleicht schneidet sich die Branche selbst ein Ohr ab? Das könnte zu einer Blutvergiftung führen, wenn die Schere rostig ist…

Kurioserweise funktioniert der moderne „Gebrauchtwarenhandel“ mit alten Spielen und ohne DRM-Quark oder Account-Bindung durchaus. Ein gutes Beispiel ist GOG. Klassiker zum Schnäppchenpreis – und auch zum Vorteil der Rechteinhaber beziehungsweise Hersteller. Freilich ist das nicht vergleichbar mit einem alten Spiel von einem x-beliebigen Fachhändler – aber ihr wisst schon, was ich meine, oder?

Vincent Van Gogh hätte das alles wohl nicht verstanden. Wobei. Würde er in  unserer Zeit leben, er hätte vermutlich schon Abmahnanwälte die Google-Bildersuche durchackern lassen. Aber das ist ja eine andere Geschichte…

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15 comments on “Gebrauchtspiele? Ohr abschneiden!?

  1. Wie du schon angedeutet hast: Die ganze “Gebrauchtspiele”-Geschichte ist nicht annähernd so schwarz-weiß, wie die Publisher uns weismachen wollen. Es ist ja nicht so, dass Gebrauchtspiele NUR Nachteile haben.

    Spiele bleiben im Umlauf. Man interessiert sich für die Franchise, kauft eventuell das Sequel dann auch gleich neu zum Release. Man kann einem Gebrauchtspieler noch immer DLCs verkaufen. Wer sich ein Spiel zum Neupreis nicht leisten KANN, der wird das auch weiterhin nicht können, wenn der Gebrauchtmarkt nicht mehr existiert.

    Und wer Spiele verkauft, verwendet das dabei erwirtschaftete Geld vielleicht, um sich selbst NEUE Spiele zu kaufen. Die Publisher machen beim Gebrauchtmarkt viel weniger Verlust, als sie zugeben wollen.

    Das Problem ist viel mehr: Autos KAUFT man komplett; auch wenn Audi, Mercedes etc. nix am Gebrauchthandel verdienen, müssen die sich damit abfinden. Aber Videospiele? Tjaaaa, jetzt wird’s knifflig. Man KAUFT die Verpackung, die Anleitung, die Disc… aber die Software eben NICHT. Wir Spieler haben nur eine “Nutzungserlaubnis”, nichts weiter. Wir MIETEN die Spiele nur. Deshalb werden die Publisher auch so wild, wenn’s um den Gebrauchthandel geht; im Grunde verkaufen wir Produkte weiter, die uns nicht wirklich gehören.

    Sehen wir uns doch an, wie es bei Steam ausschaut. Da haben wir GAR NICHTS gekauft, keine Disc, keine Verpackung… Nur gemietete Software. Und ein Steam-Account kann gesperrt werden, ohne Angabe von Gründen auf unbestimmte Zeit. Dann sind die Spiele WEG. Man hat teuer Geld dafür bezahlt, aber besitzen tut man deshalb noch lange nichts. (Siehe auch: http://www.rockpapershotgun.com/2012/02/01/thought-do-we-own-our-steam-games/ )

    Da sehe ich das Problem: Es geht nicht in erster Linie darum, dass durch den Gebrauchtmarkt die Publisher Verlust machen würden. Es geht um Kontrolle der Spieler. Wie bei DRM liegt das Hauptaugenmerk auf dem ehrlichen Kunden, der weiter eingeschränkt werden soll. Das erklärt auch EAs Steam-Kopie “Origin”: Den PC ausspionieren und nur “saubere” Zocker spielen lassen. Den Spieler ZWINGEN, großen Publishern weiter das Geld in den Rachen zu werfen.

    Es gibt genug Möglichkeiten, SINNVOLL gegen den Gebrauchthandel und Raubkopierer vorzugehen (bspw. uns einfach einen ANREIZ geben, Spiele neu zu kaufen. Ersten DLC kostenlos für alle Vorbesteller, das wäre schon ein guter Start). Das ist nicht neu und auch den Publishern bekannt. Der Witz ist: Darum ging es nie, zumindest nicht in erster Linie.

    FALLS (ich hoffe noch immer inständig, dass dies nur ein Gerücht ist!) die nächste Konsolengeneration tatsächlich auch dem Gebrauchtmarkt den Krieg erklären wird (kein Retail mehr, Steam-/Origin-Pflicht für alle Konsolen o.ä.), haben die Publisher endlich, was sie schon immer wollten: Die volle Kontrolle über die “Einkäufe” ihrer Kunden.

    Man kann mich ruhig als paranoid bezeichnen, bitte. Aber ich sehe die ganze Entwicklung schon seit langem skeptisch. Ich bin auch KEIN Fan von Steam (eine Aussage, mir der ich mir vermutlich NOCH MEHR Feinde gemacht habe, ich weiß…)! Und man muss schon zugeben, dass Firmen wie Ubisoft und EA verdammt viel Zeit damit verbringen, ihre EHRLICHEN Kunden zu überwachen, während die Raubkopierer sich kaputtlachen und DRM und Origin einfach umgehen.

    Das ist die eigentlich Problematik am Gebrauchtmarkt: Den Publishern geht die Kontrolle über ihre Kunden verloren. Der wirtschaftliche Schaden ist nur ein Pseudoargument; die Publisher MACHEN Verluste, ja – aber nicht annähernd so viel, wie sie immer behaupten.

    Wenn die nächste Konsolengeneration wirklich mit Konto-Zwang (Steam, Origin und was auch immer Activision und Ubischrott sich noch einfallen lassen) kommt, hat das nur einen Vorteil: Ich bin raus. Ich mache diesen Kontrollzwang der großen Publisher nicht mehr mit. Bevor ich mich über Origin drangsalieren lasse und über meine “Käufe” alle Kontrolle verliere, arbeite ich lieber meinen Pile of Shame ab. Ich MUSS Activision, EA & Co. mein Geld nicht in den Rachen werfen.

    Puuuuh, was ein Text. Ein bisschen paranoid, zum Ende hin fast off-topic – aber das musste einfach mal raus. ^^

  2. “Es ist völlig unvorhersehbar, welche Auswirkungen das Verbot von gebrauchten Spielen haben könnte.”

    sehr schade, das dieser satz nicht gleich der erste – oder noch besser der einzige – gewesen ist.

    • Weil dich alles, was einen Satz hinausgeht, überfordert? :) Sicher, dieser ist nicht unwichtig, aber noch lange nicht der einzige Punkt, der erwähnt werden sollte.

  3. Schöner Beitrag, gerade den Vergleich mit dem Kunstwerk finde ich gut. Mal schauen, was uns die Gaming-Industrie hier noch so aufzwingt, oder aufzwingen will. Hier und da wirds schon lästig, wie ich finde. Speziell diese ewige Verteufelung der Gebrauchtspieler ist ja nun ein Unding. Die Zukunftsvisionen mancher mag ich gar nicht erst hören …

  4. In Deutschland ist der Verkauf von Gebrauchtspielen erlaubt! Dazu gibt es höchst richterliche Urteile vom BGH. Da können die Hersteller egal was in ihre Klauseln schreiben, diese Punkte sind dann entsprechend schlicht und ergreifend ungültig.

    Dazu eine Pressemitteilung der Firma “usedsoft”:

    “BGH setzt klares Signal pro Gebraucht-Software
    Oracle-Verfahren: Bundesgerichtshof begründet Anrufung des Europäischen Gerichtshofs/
    deutliche Tendenz zugunsten des Software-Gebrauchthandels
    Im Oracle-Verfahren hat der Bundesgerichtshof nun auch die schriftliche Begründung seines Beschlusses vorgelegt (Az. I ZR 129/0. Darin lässt das oberste deutsche Zivilgericht klare Sympathie für den Software-Gebrauchthandel erkennen.
    Im Mittelpunkt der Begründung steht die Frage, ob Software dem Erschöpfungsgrundsatz unterliegt, also weiterverkauft werden darf, obwohl die Verkaufsbedingungen des Herstellers dies verbieten. Zunächst verwirft der BGH die vorinstanzliche Entscheidung des OLG München, nach der man trotz Verbot zwar Datenträger gebraucht erwerben könne, diese aber nicht nutzen dürfe. Schließlich wäre, widerspricht der BGH, „die durch den Eintritt der Erschöpfung bewirkte Verkehrsfähigkeit des Vervielfältigungsstückes (…) weitgehend sinnlos, wenn der Erwerber (…) nicht das Recht zur Vervielfältigung (d.h. zur Nutzung der Software; Anm. usedSoft; …) hätte.“
    Darauf aufbauend, stellt der BGH fest, dass dies auch für online übertragene Software gelten könnte, weil der Ersterwerber eine Kopie „durch Herunterladen des Programms aus dem Internet auf einen Datenträger angefertigt hat.“ Der BGH stellt lediglich das Vorgehen in Zweifel, dass sich Gebrauchtsoftware-Kunden die Software nicht vom Ersterwerber, sondern z.B. direkt vom Server des Herstellers beschaffen. Schließt sich der EuGH dieser Auffassung an, bedeutet dies, dass sich Unternehmen beim Software-Kauf lediglich einen Datenträger aushändigen lassen müssen, damit die Software problemlos gebraucht gehandelt werden kann.
    Bereits in seiner Pressemitteilung vom 3. Februar 2011 hatte der BGH erklärt: „Nach Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24/EG bedarf die Vervielfältigung eines Computerprogramms durch den rechtmäßigen Erwerber – solange nichts anderes vereinbart ist – nicht der Zustimmung des Rechtsinhabers.“ Ähnlich hatte sich Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger im vergangenen Herbst in einem Brief an den früheren Bundesaußenminister Genscher geäußert: Der Handel mit „gebrauchter“ Software sei grundsätzlich rechtmäßig. Nur wenn Software online in Verkehr gebracht werde, gebe es noch rechtliche Unklarheiten.”

    Aber, es gilt folgendes zu beachten, wenn ein Spiel / Programm an einen Online-Account geknüpft wird, dann gehört der Account dem Hersteller, da er Teil von deren Webseite ist! Der User, der sich seine Spiele somit fesseln lässt, hat schlicht pech gehabt, denn er hat kein Anrecht darauf, sein geknebeltes Spiel vom Account lösen zu lassen:

    http://spielerecht.de/wp-content/upl…zeraccount.pdf

    Zitat aus dem PDF:
    “Das Gericht erklärte, dass zwischen dem eigentlichen Weitervertrieb
    des Datenträgers und der Online-Bindung zu
    differenzieren ist. Der beschriebene Grundsatz, dass Datenträger
    weiter vertreibbar sein müssen, sei hier nicht verletzt,
    da der Käufer der Spiele-DVD weder rechtlich noch
    tatsächlich daran gehindert sei, die DVD an einen Dritten
    weiterzuveräußern. Dass er wegen des Verbots, den dazugehörige
    Steam Account mitzuverkaufen, womöglich
    keinen Käufer finde, sei urheberrechtlich irrelevant.”

    • Danke für die Informationen. Dennoch stellt sich ja die Frage: Wie sieht es in anderen Ländern aus? Urteile können ebenfalls angefochten und somit “geändert” werden. Die Entscheidungen des Gerichts sollte man jedenfalls nicht als in Stein gemeißelt ansehen…

      • Andere Länder interessieren ja nicht. Wir leben ja in Deutschland und jeder Hersteller, der in Deutschland verkauft, tut dies nach deutschen Gesetzen. Und das BGH ist das höchste deutsche Gericht, was die sagen, das gilt, da ist auch nichts mit Anfechten mehr.

        Das BGH kann sein Urteil ändern oder revidieren, wenn Bedarf besteht, sprich wenn jemand klagt, im Fall, dass sich EU Gesetze ändern, die eine Anpassung deutscher Gesetze an EU Recht notwendig machen. Deswegen ist es z.B. wichtig, dass ACTA nicht durchkommt. Allerdings gilt auch, dass ein EU Recht, das eigentlich zwingend eine lokale Umsätzung verlangt, diese nicht immer unbedingt auch bekommt.

      • Na, aber jetzt widersprichst du dir selbst. :) Klar, wir leben in Deutschland, aber es ist sehr wohl wichtig, was in anderen Ländern geschieht. Bestes Beispiels ist, wie du es selbst sagst, ACTA. Und genau das könnte auch im Spielebusiness viele ändern.

        Ich bin kein Jurist, gehe aber schon davon aus, dass der BGH schon häufiger Entscheidungen geändert hat. Zeiten und Notwendigkeiten ändern sich eben…

  5. Die Mühlen des Gesetzes arbeiten aber ja bekanntlich langsam. Deswegen ist es eben wichtig vorzubeugen, sodass die Gesetze nicht weiter zu Ungunsten der Verbraucher eingeschränkt werden. Und selbst wenn, dann wird die Umsetzung Jahre dauern.

    Wichtig für uns ist ja der derzeitige Ist-Stand. Und der erlaubt eben das verkaufen von gebrauchter Software, selbst von online gekaufter Software, die muss nur auf einem Datenträger dem Käufer zugänglich gemacht werden, damit dem Hersteller durch einen sonst ggf. fälligen Download keine Kosten entstehen. Die einzige Einschränkung die hier gilt ist, dass eine Software praktisch unverkäuflich wird, sobald sie an einen Account gebunden wird. Dieser Account gehört dem Hersteller, weil er in dessen Onlinesystem integriert ist und der Hersteller nicht in Pflicht steht, den Account zu ändern oder herauszugeben.

    • Achso, sorry für Doppelpost. Mir fiel gerade auf, dass du GoG erwähnst. Offiziell verbieten die auch den Weiterverkauf. Da ihre Software aber eben nicht geschützt ist, kann man die trotz ihrer anderslautenden Bestimmungen problemlos weiterverkaufen. Dass man die Programme dann trotzdem als erworben in seinem Account stehen hat, ist dann das Problem von GoG. Und als Nutzer darf man die dann natürlich nicht selbst noch weiter verwenden.

      • Ich erwähne GoG ja in einem anderen Zusammenhang. :)

        Klar ist der jetzige Zustand der entscheidende für uns. Ich diesem Artikel hab ich ja nur theoretisch überlegt, wie es aussehen könnte. So muss es ja nicht kommen. Auch diese Account-Geschichte ist eine bedenkliche Angelegenheit, wie ich finde.

      • Der Artikel ist schon gut so. Viele wissen aber gar nicht um die gesetzliche Situation und denken, Gebrauchtspiele, gerade online gekaufte, dürfe man gar nicht weiterverkaufen. Viele halten auch die Lizenzbedingungen für bare Münze oder denken, man kauft kein Spiel / Produkt / eine Ware also einen Gegenstand, sondern nur eine Lizenz, was schlicht quatsch ist, bzw. effektiv keinen Unterschied macht, denn Lizenzbedingungen sind eben nur bei den Teilen gültig, wo sie nicht gegen deutsches Recht verstoßen, was die meisten aus USA stammenden Lizenzen aber teilweise eben tun.

        Wichtig ist eben, dass sich die Situation nicht verschlechtert. Und dass sich vielleicht bezüglich der Accountproblematik noch etwas zugunsten(!) der Verbraucher tut.

  6. Muss auch ein großes Dankeschöne an Spiritogre ablassen, weil da sehr viele Hintergrundinformationen rüberkamen, die mir in diesem Detailgrad noch nicht bekannt waren. Das hilft mir im Besonderen dabei, das vorzubereiten, weswegen Sven in diesem Artikel “GoG” erwähnt hat… :-)

    • Kein Problem. Das Problem ist nämlich die große Unwissenheit. Ich wurde vor einigen Jahren beinahe mal aus einem Fan(!)-Forum eines Spieles geworfen. Dort hatten Leute gefragt, ob sie ihr Game verkaufen können. Die Moderatoren und andere User verwiesen auf die EULA, die dies verbiete. Meine Erklärungen zur gesetzlichen Lage (die damals zugegeben noch nicht so zementiert war, damals gab es nur ein Urteil zum Weiterverkauf von OEM Software) wurde als Affront gesehen.

      Es wurde immer darauf hingewiesen, dass man ja kein Spiel erwerbe sondern nur eine Lizenz (was wie gesagt effektiv keine Rolle spielt, gekauftes Produkt ist gekauftes Produkt ob mir die Lizenz FÜR das Produkt oder BEIDES gehört ist nun einmal egal), und das man sich als Webseite, die mit dem Hersteller zusammenarbeite an deren Bestimmungen halte (auch wenn die schlicht nicht gültig sind, da einfach von US Klauseln übernommen und gar nichts mit deutschem Recht zu tun haben).

      Auch heute rege ich mich jedes Mal wieder auf wenn in Foren Leute daherkommen und daherplappern, dass einem das Spiel ja gar nicht gehöre. Soviel Ahnungslosigkeit und Industriehörigkeit finde ich unglaublich. Es scheint so, als WOLLEN die Leute ihre Rechte gar nicht wahrnehmen …

      Naja, okay sie wollen wirklich nicht, wie der Erfolg von Steam, Ubisoft Launcher oder Origin zeigt. Was für Leute wie mich dazu führt, dass ich kaum noch Spiele laufen kann, weil die Industrie ja auf ihre Gängelungsmaßnahmen nicht verzichten braucht, die Spiele verkaufen sich ja trotzdem wie geschnitten Brot.

  7. Pflichtfeld Jun 4, 2012

    Die Publisher und Entwickler vergessen bei ihrem Geheule, dass durch das Unterbinden von Gebrauchtkäufen nicht wie durch ein Wunder das zum Erwerb von Spielen verfügbare Geld vermehrt wird. Sie bekommen so oder so nicht mehr, als die Spieler auszugeben bereit und in der Lage sind.

    Ich, Spieler 1, kaufe mir Spiel A neu bei Release für 50 €. Weil es mir nicht so gut gefällt, dass ich es behalten möchte, verkaufe ich es für 30 € weiter an Spieler 2, der es sich nicht für 50 € gekauft hat. Mit denn 30 € und 20, die ich noch hatte, kann ich dann noch Spiel B kaufen. Insgesamt wurden 100€ für neue Spiele ausgegeben.

    Jetzt geht das nicht mehr, Gebrauchtmarkt ist tot. Ich kaufe also Spiel A und bleibe darauf sitzen. Wohlwollend gehe ich übrigens davon aus, dass ich aufgrund dessen nicht von vorneherein auf den Kauf verzichtet habe. Spiel B kann ich mir nicht kaufen, da ich nur noch 20 € habe. Derweil ist Spieler 2 traurig, da er nur 30 € hat und sich so Spiel A nicht kaufen kann. Gehen wir mal wohlwollend davon aus, dass er zumindest wartet, bis das Spiel reduziert ist, und es sich dann für 30 € neu kauft. Insgesamt wurden 80 € für neue Spiele ausgegeben, das nur unter wohlwollenden Annahmen. Bin ich besonders wohlwollend, gehe ich noch davon aus, dass ich meine verbliebenen 20 € auch noch in ein neues, billiges Spiel investiere, so dass dann endlich auch 100 € ausgegeben wurden. Niemand hat etwas gewonnen, aber die Kunden sind erstmal sauer.

    Das war jetzt ein recht künstliches Beispiel, aber der Gedanke ist klar: Ich gebe nicht mehr für Eure Spiele aus, als ich kann. Darf ich sie im Zweifelsfall nicht weiterverkaufen bzw. lohnt es sich nicht mehr, weil die Käufer dann noch Geld für Onlinepässe und solche Gängelungen ausgeben müssen und ich folglich weniger Geld verlangen kann, kaufe ich letztlich vermutlich noch weniger.